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Informationen für die Fahrgäste aus Dällikon und Buchs

Die freiwilligen Fahrerinnen und Fahrer stellen dem Roten Kreuz – und damit Ihnen – Zeit und Privatfahrzeug zur Verfügung. Es werden betagte, rekonvaleszente und in der Mobilität eingeschränkte Menschen von Zuhause zum Arzt gefahren und bringen sie sicher wieder zurück.

Um die Koordination, Organisation und Planung der Freiwilligenarbeit des Rotkreuz-Fahrdienstes zu optimieren, bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:

  • Der Rotkreuz-Fahrdienst leistet in der Regel Fahrten zum Arzt, Therapie, Podologie oder zur Kur – Montag bis Freitag, von ca. 08:00 bis 18:00 Uhr..
  • Melden Sie Fahrten mindestens 3 Arbeitstage im Voraus, zwischen 8:00 - 12:00 Uhr sowie zwischen 14:00 - 17:00 Uhr, unter Telefon 044 388 25 00, an. Beachten Sie bitte die Präsenzzeiten der Einsatzleitung. Direkte Vereinbarungen mit den Fahrerinnen und Fahrern dürfen aus versicherungstechnischen Gründen nicht getroffen werden.
  • Wenn Sie eine Rückfahrt benötigen, informieren Sie sich bitte vorgängig bei Ihrem Arzt oder Therapeuten, wann Sie wieder abgeholt werden können.
  • Bitte seien Sie zum vereinbarten Zeitpunkt abfahrbereit. Brauchen Sie Begleitung? Ist eine zweite Person nötig? Diese müssten Sie individuell organisieren.
  • Bitte geben Sie sämtliche Termin- und Zeitverschiebungen so früh wie möglich an die Einsatzleitung weiter. Begleitpersonen und allfällige Gehhilfen oder Hilfsmittel melden Sie unbedingt vor der Fahrt der Einsatzleitung. Es ist nicht möglich, Patienten im Rollstuhl zu transportieren. Melden Sie eine veränderte Situation umgehend der Einsatzleitung.
  • Für Fahrten mit Kindern unter 12 Jahren und unter 150 cm Körpergrösse müssen Sie einen bfu-geprüften Kindersitz bereitstellen. Ohne diese vorschriftsgemässe Sicherung kann die Fahrt nicht geleistet werden.
  • Am Ende der Fahrt ist dem Fahrer / der Fahrerin eine Kilometerentschädigung bar zu bezahlen, über deren Höhe Sie die Einsatzleitung informiert (bitte Kleingeld bereithalten, danke). Auf Wunsch erhalten Sie eine Quittung. Parkplatzgebühren gehen zu Ihren Lasten. Nicht oder zu spät abgesagte Fahrten müssen dem Fahrer vergütet werden.


Wir danken für Ihr Verständnis, wenn es nicht immer gelingt, die von Ihnen gewünschte Fahrt zu vermitteln. Der Rotkreuz-Fahrdienst kann als Freiwilligenorganisation keine Transportgarantie übernehmen.

Für weitere Auskünfte
Weiter Infos unter: SRK Fahrdienst

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