Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist gemäss dem Zürcher Gemeindegesetz das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger. Sie findet je nach Geschäftsanfall vier Mal, mindestens aber zwei Mal jährlich statt (Budget-Gemeindeversammlung und Rechnungs-Gemeindeversammlung sind vorgeschrieben).
Aufgaben
- Oberaufsicht über die gesamte Gemeindeverwaltung
- Behandlung von Initiativen
- Festsetzung des jährlichen Budgets und des Steuerfusses
- Abnahme der Jahresrechnung
- Festsetzung und Änderung der wichtigsten kommunalen Erlasse
Kompetenzen
- Spezialbeschlüsse für neue Ausgaben und Zusatzkredite von mehr als 180'000 Franken bis 2 Mio. Franken bei einmaligen und von mehr als 30'000 Franken bis 200'000 Franken bei wiederkehrenden Ausgaben
- Verfügung über Grundeigentum im Bereich des Finanzvermögens von mehr als 1'000'000 Franken im Einzelfall
Voraussetzungen
Zur Gemeindeversammlung werden alle stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger durch Publikation im Furttaler eingeladen.
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