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9. Juni 2026, 19.00 Uhr

Kontakt

Ruedi Bräm, 044 847 19 30
ruedi.braem@daellikon.ch

Informationen

Beschreibung

Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Die Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2026 hat folgende Beschlüsse gefasst:

Politische Gemeinde Dällikon

1.1 Die Jahresrechnung 2025 der Politischen Gemeinde Dällikon wird genehmigt.

1.2 Das Rechnungsergebnis mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 9'450'417.40 in der Erfolgsrechnung, Nettoinvestitionen von Fr. 4'117'049.65 im Verwaltungsvermögen und Nettoinvestitionen von Fr. 45'500.— im Finanzvermögen sowie dem sich dadurch ergebenden neuen Stand des Eigenkapitals von Fr. 74'729'674.48 wird zur Kenntnis genommen.

2.  Die Einzelinitiative von Jacques Müller, Maya Weidmann, Martin Meier und Kurt Koller «Verbot von lärmendem Feuerwerk» vom Februar 2026 wird angenommen.

Nach Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses wird die Änderung von Art. 20 der Polizeiverordnung aufgrund der angenommenen Einzelinitiative «Verbot von lärmendem Feuerwerk» auf den 24. Juli 2026 in Kraft gesetzt.

Das Versammlungsprotokoll liegt während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung Dällikon zur Einsicht auf.

Gegen die Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung im Furttaler an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, 8157 Dielsdorf,

wegen Verletzung der Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. C i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)

und im Übrigen wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. d VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 und § 22 Abs. 1 VRG).

Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist (§ 21a Abs. 2 VRG).

Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtlos ist. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Dällikon, 10. Juni 2026 Gemeinderat Dällikon

Voraussetzungen

Zur Gemeindeversammlung werden alle stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger durch Publikation im Furttaler eingeladen.

Dokumente

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2026-06-09 Protokoll Gemeindeversammlung (PDF, 362 kB) Download 0 2026-06-09 Protokoll Gemeindeversammlung