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10. Dez. 2019, 20.15 Uhr

Kontakt

Ruedi Bräm, 044 847 19 30
ruedi.braem@daellikon.ch

Informationen

Beschreibung

Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Die Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2019 hat folgende Beschlüsse gefasst:

Politische Gemeinde Dällikon

1. Der Vertrag über die Änderung des Baurechtsvertrages mit der Rex-Royal AG, Dällikon, über das Baurechtsgrundstück Kat.-Nr. 1317 an der Industriestrasse, Dällikon, wird genehmigt.

2. Das Budget 2020 des politischen Gemeindegutes wird genehmigt. Der Steuerfuss des Jahres 2020 für das politische Gemeindegut wird auf 86 % festgesetzt.

Das Versammlungsprotokoll liegt während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung Dällikon zur Einsicht auf.

 

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, 8157 Dielsdorf

  • wegen Verletzung der Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. C i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
  • und im Übrigen wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. d VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 und § 22 Abs. 1 VRG).

 

Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist (§ 21a Abs. 2 VRG).

Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtlos ist. Die Rekurs- schrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

Dällikon, 20. Dezember 2019 Gemeinderat Dällikon

 

Dokumente

Name
2019-05-23_nderung_Baurechtsvertrag_Rex-Royal_AG_2019.pdf Download 0 2019-05-23_nderung_Baurechtsvertrag_Rex-Royal_AG_2019.pdf