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Schutzbauten

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS), gibt bekannt ob wir uns in einer aussergewöhnlichen Lage befinden und löst entsprechende Schritte und Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung aus. Im Moment sind keine besonderen Massnahmen nötig. Wird eine aussergewöhnliche Lage ausgelöst, erhalten die Städte und Gemeinden den Auftrag, den Einwohnerinnen und Einwohnern die erforderlichen Schutzräume zuzuweisen. Danach wird von den Behörden die Zuweisungsplanung erstellt und der Bevölkerung bekanntgegeben.

SchutzraumzuweisungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Links Bevölkerungsschutz (BABS)

https://www.babs.admin.ch/de/schutzraeumeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
https://www.babs.admin.ch/de/information-via-radioExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
https://www.babs.admin.ch/de/publikservice/information/ukraine.htmlExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Notfalltreffpunkte:
www.notfalltreffpunkte.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
NotvorratExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Informationen

Datum
7. März 2022

Zugehörige Objekte