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Wenn der zur Zahlung verpflichtete Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht vollumfänglich, verspätet oder gar nicht nachkommt, sind Sie auf Unterstützung angewiesen.

In einer solchen Situation können Sie das Inkasso an eine Alimentenhilfestelle übertragen. Diese versucht nach Möglichkeit, mit beiden Parteien eine gütliche Einigung zu erzielen.

Bei Kinderalimenten besteht unter Umständen zusätzlich die Möglichkeit einer Alimentenbevorschussung.

Besteht noch kein Urteil für Kinderalimente bei ausserehelich geborenen Kindern, kann nach Einreichung der Unterhaltsklage allenfalls Überbrückungshilfe beantragt werden.

Eine finanzielle Soforthilfe ist nicht möglich.

Amt für Jugend und Berufsberatung
Alimentenhilfe
Ausstellungsstrasse 88
8090 Zürich
Tel. 043 259 90 90
E-Mail: alimente@ajb.zh.ch

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