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Der Gemeinderat ist die Exekutive der politischen Gemeinde Dällikon. Er wird gemäss der Gemeindeordnung durch die Stimmberechtigten an der Urne auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Er vertritt die Gemeinde Dällikon nach aussen und ist für sämtliche Belange zuständig, welche nicht gemäss Gemeindeordnung der Urnenabstimmung, der Gemeindeversammlung oder anderen Behörden zugeordnet sind.

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