Erneuerungswahl der Mitglieder der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026-2030
Anordnung
Der Gemeinderat Dällikon ordnet als wahlleitende Behörde den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahl der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026-2030 auf den 8. März 2026 an. Gemäss Art. 6 und Art. 7 der Gemeindeordnung der Gemeinde Dällikon vom 9. Februar 2020 sind an der Urne mit leeren Wahlzetteln zu wählen:
- 5 Mitglieder des Gemeinderates inkl. dessen Präsident/Präsidentin
(das 6. Mitglied ist von Amtes wegen der Präsident oder die Präsidentin der Primarschulpflege) - 5 Mitglieder der Primarschulpflege inkl. deren Präsident/Präsidentin
- 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission inkl. deren Präsident/Präsidentin
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 14. Juni 2026 statt.
Für die Erneuerungswahl der Sekundarschulpflege Regensdorf-Buchs-Dällikon und die evangelisch-reformierte Kirchenpflege Furttal sind die Anordnung und die Publikationen des Gemeinderates Regensdorf (wahlleitende Behörde) massgebend.
Beiblatt / Vorverfahren Wahlvorschläge
Den Wahlunterlagen wird gemäss §§ 55 Abs. 1 und 61 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ein Beiblatt beigelegt, auf dem die Namen der Personen aufgeführt sind, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen werden. Aufgrund von § 48 GPR ist für das Beiblatt ein Vorverfahren durchzuführen.
Wahlvorschläge müssen bis am Mittwoch, 12. November 2025, 16.30 Uhr, beim Gemeinderat, Abteilung Präsidiales, Gemeindehaus, Schulstrasse 5, 8108 Dällikon, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (§ 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte VPR).
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis 10 Tage nach dem Wahlsonntag (bis Mittwoch, 18. März 2026, 16.30 Uhr) können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am Wahlsonntag beim Gemeindehaus ausgehängt und auf der Webseite www.daellikon.ch veröffentlicht. Die amtliche Veröffentlichung im Furttaler erfolgt am Freitag, 13. März 2026.
Wählbar in den Gemeinderat, in die Primarschulpflege oder in die Rechnungsprüfungskommission ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Dällikon hat (§ 23 GPR und Art. 4 Abs. 2 der Gemeindeordnung der Gemeinde Dällikon vom 9. Februar 2020).
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, mit dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, politische Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zusätzlich oder anstelle des Vornamens kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer Frist von 7 Tagen, vom Freitag, 28. November 2025 bis Freitag, 5. Dezember 2025, 16.30 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung, Präsidialabteilung, Schulstrasse 5, 8108 Dällikon, bezogen oder von der Webseite www.daellikon.ch heruntergeladen und handschriftlich oder elektronisch ausgefüllt werden.
Rechtsmittel
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, 8157 Dielsdorf, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Dällikon, 3. Oktober 2025 GEMEINDERAT DÄLLIKON
Zugehörige Objekte
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Wahlvorschlag Formular Gemeinderat (DOCX, 88.16 kB) | Download | 0 | Wahlvorschlag Formular Gemeinderat |
Wahlvorschlag Formular Primarschulpflege (DOCX, 88.18 kB) | Download | 1 | Wahlvorschlag Formular Primarschulpflege |
Wahlvorschlag Formular Rechnungsprüfungskommission (DOCX, 88.16 kB) | Download | 2 | Wahlvorschlag Formular Rechnungsprüfungskommission |