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Zurück an Verkaufsstellen - Achtung Sonderabfall!!
  • Unabhängig von einem Neukauf können Leuchtstofflampen an den entsprechenden Verkaufsstellen kostenlos zurückgegeben werden (www.slrs.ch).
  • Leuchtstofflampen zählen zum Sonderabfall. Bitte immer unzerbrochen zurückbringen.
  • Herkömmliche Glühlampen gehören in den Kehricht.

Wichtig

Leuchstoffröhren und Energiesparlampen gehören nicht in den Hauskehricht.
Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Röhren und Lampen nicht beschädigt werden.

Gebühren

gratis

Sammelstellen

Produkte

Energiesparlampen; Entladungslampen; Fluoreszenzlampen; Halogen-Metalldampflampen; Infrarot-Lampen; Leuchtstofflampen; Leuchtstoffröhren; Neonröhren; Quecksilberdampflampen; Sparlampen; Stromsparlampen; UV-Lampen
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