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Das regelmässige Abstellen von Fahrzeugen aller Art in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr auf öffentlichem Grund der Gemeinde Dällikon ist gemäss Verordnung über das Nachtparkieren bewilligungs- und gebührenpflichtig.

Als regelmässiges Nachtparkieren gilt, wenn ein Fahrzeug bei Kontrollen innerhalb von 30 Tagen zweimal oder öfter nachts auf öffentlichem Grund festgestellt wird.

Die Anmeldung für eine Nachtparkierbewilligung hat innert 30 Tagen über den Online-Schalter oder persönlich am Schalter der Abteilung Sicherheit + Gesundheit zu erfolgen. Bitte halten Sie den Fahrzeugausweis bereit.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier oder bei der Abteilung Sicherheit + Gesundheit (Tel. 044 847 19 18).

Informationen

Datum
6. Juni 2025

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