Hundehaltung
Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde, die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde anzumelden und allfällige Mutationen mitzuteilen. Ein Halterwechsel oder der Tod des Hundes sind zusätzlich direkt der zentralen Hundedatenbank AMICUS zu melden (https://www.amicus.ch oder Tel: 0848 777 100).
Die Abgabe beziehungsweise Hundesteuer wird jährlich allen Hundebesitzern bis spätestens Ende Februar in Rechnung gestellt und setzt sich gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 18. August 2009 pro Jahr und Hund wie folgt zusammen:
Abgabe | CHF 100.00 |
Kantonsbeitrag | CHF 30.00 |
Gebühr für die ordentliche Meldung | CHF 20.00 |
Erreicht der Hund das Alter von drei Monaten nach dem 30. Juni, ermässigt sich die Abgabe um die Hälfte. Wird ein Hund, der älter als 3 Monat alt ist, nicht innert 10 Tagen angemeldet, beträgt die Gebühr für die verspätete Meldung CHF 40.00 (gemäss Hundeverordnung § 17 Abs. 2).
Obligatorische Hundekurse
Hundeausbildung im Kanton Zürich
Seit dem 1. Juni 2025 ist die neue Hundegesetzgebung in Kraft. Neu gilt folgendes:
- Ersthundehaltende und Personen, die seit mehr als zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten haben, müssen einen theoretischen Ausbildungskurs besuchen, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Alle Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner mit einer Bewilligung des Veterinäramts können den Theoriekurs anbieten.
- Für alle Hunde gibt es einen praktischen Ausbildungskurs (mindestens sechs Lektionen) mit einheitlichen Lernzielen, der frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes beginnt und spätestens zwölf Monate nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen sein muss. Der Kurs gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle Lernziele erreicht wurden. Dies wird anhand einer Checkliste überprüft. Sind nach sechs Lektionen die Ziele noch nicht erreicht, sind weitere Lektionen erforderlich.
Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Bestimmungen sind auf der Webseite des Veterinäramtes Kanton Zürich zu entnehmen.
Informationen zur Hundehaltung wie auch zu den Kursen und deren Anbietern finden Sie auf der Homepage des Veterinäramts des Kantons Zürich.
https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html
Des Weiteren finden Sie umfassende Hinweise und Verhaltensregeln für Hundehalter wie auch für Nichthundehalter bzw. für Kinder im Umgang mit Hunden auf der eigens dafür vom Veterinäramt eingerichteten Website www.codex-hund.ch .
Auch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV bietet auf seiner Website eine Fülle von Informationen zur richtigen Haltung von Hunden.
Zugehörige Objekte
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Informationen für neue Hundehaltende_2025 (PDF, 135.85 kB) | Download | 0 | Informationen für neue Hundehaltende_2025 |
Informationen_für_Hundehaltende_Merkblatt_AMICUS.pdf (PDF, 226.53 kB) | Download | 1 | Informationen_für_Hundehaltende_Merkblatt_AMICUS.pdf |
Standorte Robidog (PDF, 1.41 MB) | Download | 2 | Standorte Robidog |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Sicherheit + Gesundheit | 044 847 19 19 | sicherheit@daellikon.ch |
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