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Pilzkontrolle

Kontroll-Lokal
Gemeinschaftszentrum Roos (Werkatelier)
Roosstrasse 40, 8105 Regensdorf

Öffnungszeiten
Nach den Sommerferien bis Ende Oktober: Jeweils am Mittwoch und Sonntag von 17.30 – 18.30 Uhr.

Schontage
Vom 1. - 10. jeden Monats ist totales Pflückverbot im Kanton Zürich. In dieser Zeit findet keine Pilzkontrolle statt.

Die Pilzkontrolle ist für die Einwohnerinnen und Einwohner der angeschlossenen Gemeinden (Boppelsen, Buchs, Dällikon, Dänikon, Dielsdorf, Hüttikon, Niederhasli, Otelfingen, Regensdorf und Rümlang) gebührenfrei. Von den übrigen Pilzsammlern wird eine Kontrollgebühr erhoben.

Wichtige Informationen und Regeln für Pilzsammler
Beachten Sie die kantonale Pilzschutzverordnung des Kantons Zürich vom 23. März 1983:
§2
Es dürfen nur dem Sammler bekannte Pilze gesammelt werden. Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten.
§5
Eine Person darf im Tag nicht mehr als ein Kilo Pilze sammeln. In der Zeit vom 1. bis 10. Tag jedes Monats dürfen keine Pilze gesammelt werden.

  • Verwenden Sie zum Pilzsammeln keine Plastiksäcke, sondern Körbe
  • Bringen Sie das gesamte Sammelgut zur Kontrolle
  • Pflücken Sie keine Bruchstücke, sondern nur ganze Pilze mit den typischen Merkmalen
  • Ganz junge oder alte Pilze sowie madige oder von Ungeziefer angefressene Exemplare sind als Speisepilze wertlos, also stehen lassen
  • Die Pilzschutzverordnung verbietet das wahllose Einsammeln von Pilzen. Bei grober Verletzung der Bestimmungen sind die Kontrolleure berechtigt, das ganze Sammelgut zu vernichten.

Weitere Informationen und Empfehlungen für das Pilzsammeln finden Sie auf der Webseite der Schweizerischen Vereinigung amtlicher Pilzkontrolleure www.vapko.ch

sowie in der kantonalen Pilzschutzverordnung.

 

 

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