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Reisehinweise für Reisen mit Minderjährigen

Reisen ohne Eltern oder nur mit einem Elternteil

Reisen Kinder ohne ihre leiblichen Eltern oder mit nur einem Elternteil ist es ratsam, eine Vollmacht der Eltern dabei zu haben. Bei Reisen ins Ausland sind zudem die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder zu beachten.

Reisen mit fremden Kindern

Viele Familien nehmen Kinder einer befreundeten Familie mit in die Ferien. Auch hier wird empfohlen, eine Vollmacht der Eltern der Gastkinder dabei zu haben und den Bestimmungen der entsprechenden Länder Beachtung zu schenken.

Die Schweiz hat bisher keine gesetzlichen Vorschriften für Reisen von Kindern ohne oder mit fremden Begleitpersonen. Das Bundesamt für Polizei empfiehlt jedoch, dass die Eltern ihrem Kind eine schriftliche Erklärung mitgeben. Diese sollte folgende Angaben enthalten:

  • Eltern: Name, Vorname(n), Geburtsdatum, Adresse Pass- oder Identitätskartennummer (Kopie beilegen), Adresse und Telefonnummer,
  • Begleitperson: Name, Vorname(n), Geburtsdatum, Nationalität, Adresse und Pass- oder Identitätskartennummer;
  • Kind: Name, Vorname(n), Geburtsdatum, Nationalität, Adresse, Pass- oder Identitätskartennummer;
  • Reiseroute und -daten.

In einigen Ländern kann es an der Grenze zu Einreiseproblemen kommen, wenn keine oder nur eine sorgeberechtigte Person mit dem Kind unterwegs ist. In Europa betrifft dies z.B. Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Grossbritannien (Vereinigtes Königreich), Kroatien, Mazedonien, Slowenien und Serbien. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend und ohne Gewähr.

Die entsprechenden Musterformulare (ohne Gewähr auf Vollständigkeit) sind unter Dokumenten zu finden. Die Unterschriften können bei Bedarf beim Gemeindeammannamt Furttal oder von einem Notar beglaubigt werden.

Wir verweisen auf die Vorschriften und Bestimmungen der einzelnen Länder.
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise.html

Weitere Informationen zu den Reisehinweisen und Einreisebestimmungen der einzelnen Länder erhalten Sie unter folgenden Links oder bei den jeweiligen Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften:
https://www.ch.ch/de/reisen-mit-fremden-kindern/
https://www.beobachter.ch/konsum/reisen/vollmacht-reisen-mit-minderjahrigen#vollmacht

 

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