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Zusatzleistungen zur AHV/IV garantieren Rentnerinnen und Rentnern ein gesetzlich festgelegtes Mindesteinkommen.

Im Kanton Zürich gibt es vier Leistungsarten:

  • Ergänzungsleistungen (EL) nach Bundesrecht
  • Beihilfen (BH) nach kantonalem Recht
  • Kantonale Zuschüsse für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner (ZU)
  • Gemeindezuschüsse (GZ) nach Gemeinderecht (in einigen Gemeinden)

Individuelle Berechnung
Zusatzleistungen werden individuell berechnet. Ihre Höhe richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der AHV/IV-Rentnerinnen und -Rentner.

Für in Dällikon wohnhafte Personen wird die Anspruchsprüfung durch die zuständige Stelle der Gemeinde Regensdorf vorgenommen.

Gemeinde Regensdorf
Zusatzleistungen zur AHV / IV
Watterstrasse 114
8105 Regensdorf
Tel. 044 842 38 38
E-Mail: zusatzleistungen@regensdorf.ch

Anmeldung für Zusatzleistungen zur AHV/IV-RenteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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