Zusatzleistungen zur AHV/IV / ZL
Zusatzleistungen zur AHV/IV garantieren Rentnerinnen und Rentnern ein gesetzlich festgelegtes Mindesteinkommen.
Im Kanton Zürich gibt es vier Leistungsarten:
- Ergänzungsleistungen (EL) nach Bundesrecht
- Beihilfen (BH) nach kantonalem Recht
- Kantonale Zuschüsse für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner (ZU)
- Gemeindezuschüsse (GZ) nach Gemeinderecht (in einigen Gemeinden)
Individuelle Berechnung
Zusatzleistungen werden individuell berechnet. Ihre Höhe richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der AHV/IV-Rentnerinnen und -Rentner.
Für in Dällikon wohnhafte Personen wird die Anspruchsprüfung durch die zuständige Stelle der Gemeinde Regensdorf vorgenommen.
Gemeinde Regensdorf
Zusatzleistungen zur AHV / IV
Watterstrasse 114
8105 Regensdorf
Tel. 044 842 38 38
E-Mail: zusatzleistungen@regensdorf.ch
Anmeldung für Zusatzleistungen zur AHV/IV-RenteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Flyer Dällikon (PDF, 149 kB) | Download | 0 | Flyer Dällikon |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Abteilung Soziales | 044 847 19 17 | soziales@daellikon.ch |