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Gemäss Art. 39 der Polizeiverordnung sind gefundene Sachen, die dem Eigentümer oder der Eigentümerin nicht direkt zugeordnet werden können, innert nützlicher Frist dem Fundbüro abzugeben.

Haben Sie etwas verloren?
Suchen Sie mit easyfindExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bequem von Zuhause aus nach Ihrem verlorenen Gegenstand. Wurde dieser noch nicht abgegeben, können Sie eine Verlustmeldung generieren, die mit jeder neuen Fundmeldung abgeglichen wird.

HierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie die Fundgegenstände aus der Gemeinde Dällikon.

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