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Die Überbrückungsleistungen richten sich an Personen, die nach dem vollendeten 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden. Sie sollen die Existenz ausgesteuerter älterer Personen bis zum Erreichen des Rentenalters sicherstellen.

Überbrückungsleistungen werden nur auf Antrag hin gewährt. Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Dällikon richten den Antrag an die Zusatzleistungen der Gemeinde Regensdorf.

Gemeinde Regensdorf
Zusatzleistungen zur AHV / IV
Watterstrasse 114
8105 Regensdorf
Tel. 044 842 38 38
E-Mail: zusatzleistungen@regensdorf.ch

Anmeldung für Zusatzleistungen zur AHV/IV-RenteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Zugehörige Objekte

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Anmeldeformuar Überbrückungsleistungen (PDF, 133 kB) Download 0 Anmeldeformuar Überbrückungsleistungen
Merkblatt Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (PDF, 652 kB) Download 1 Merkblatt Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose