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Gemeinderesultate 

Die Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.kanton.zh.ch und des Bundes unter www.admin.ch 

 

Unterschrift Stimmrechtsausweis
Achtung: Ab sofort muss der Stimmrechtsausweis in jedem Fall unterschrieben werden, also auch, wenn persönlich an der Urne abgestimmt wird!

Stellvertretung
Eine stimmberechtigte Person kann bei gleichzeitiger Abgabe des eigenen Stimmrechtsausweises höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten. Die vertretene Person hat sich damit durch Unterschrift auf dem eigenen Stimmrechtsausweis schriftlich einverstanden zu erklären.

Vorzeitige Stimmabgabe
Die Stimmzettel können ab Montag vor dem Abstimmungstag während der Schalteröffnungszeiten im Gemeindehaus abgegeben werden. Der Stimmrechtsausweis ist vom oder von der Stimmberechtigten eigenhändig zu unterzeichnen

Kontakt

Ruedi Bräm, ruedi.braem@daellikon.ch

Urne Öffnungszeiten

Am Sonntag, jeweils von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr

Urnenstandort

Gemeindehaus, Schulstrasse 5, 8108 Dällikon

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Schliessen Sie die Stimmzettel in das Stimmzettelcouvert und schicken Sie dieses zusammen mit dem eigenhändig unterzeichneten Stimmrechtsausweis an das Wahlbüro.
  3. Das Postfach der Gemeindeverwaltung wird am Samstag vor dem Abstimmungs- oder Wahltag um 18.00 Uhr und der Briefkasten der Gemeindeverwaltung am Abstimmungs- oder Wahltag um 09.00 Uhr letztmals geleert.
  4. Jede stimmende Person hat ein eigenes Stimmzettelcouvert zu verwenden und dieses zu verschliessen.
  5. Stimmzettel, die verspätet oder ohne Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen eingesandt werden, fallen bei der Zählung ausser Betracht.


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist