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2. Oktober 2026

Anordnung

Der Gemeinderat hat als wahlleitende Behörde den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahl der Friedensrichterin bzw. des Friedensrichters für die Amtsdauer 2027 bis 2033 auf den Sonntag, 28. Februar 2027, angeordnet. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 6. Juni 2027, statt.

Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR).

Beiblatt / Vorverfahren Wahlvorschläge

Die Wahl wird gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung (GO) mit leeren Wahlzetteln durchgeführt. Gemäss § 48 GPR findet ein Vorverfahren statt. Den Stimmberechtigten wird mit den leeren Wahlzetteln gestützt auf §§ 55 und 61 GPR ein Beiblatt mit den Namen der vorgeschlagenen Personen abgegeben. In Anwendung von Art. 7 GO sowie § 48 ff. GPR sind Wahlvorschläge bis spätestens Mittwoch, 11. November 2026, 16.30 Uhr beim Gemeinderat Dällikon, Abteilung Präsidiales, Gemeindehaus, Schulstrasse 5, 8108 Dällikon, einzureichen. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (§ 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte VPR).

Als Friedensrichterin bzw. Friedensrichter wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Zusatz «bisher» (wenn die vorgeschlagene Person das Amt schon innehat) und Parteizugehörigkeit auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zudem kann der Rufname, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist, angegeben werden.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die eingereichten Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen sowie neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Den Wahlunterlagen wird in Anwendung von § 61 Abs. 2 GPR ein Beiblatt beigelegt, auf dem die Namen der gültig vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden.

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für einen allfälligen zweiten Wahlgang. Bis 10 Tage nach dem Wahlsonntag (bis Mittwoch, 10. März 2027, 16.30 Uhr) können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Das Wahlergebnis des ersten Wahlgangs wird am Wahlsonntag beim Gemeindehaus ausgehängt und auf der Webseite www.daellikon.ch veröffentlicht. Die amtliche Veröffentlichung im Furttaler erfolgt am Freitag, 5. März 2027.

Formulare für Wahlvorschläge können von der Webseite www.daellikon.ch heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung, Präsidialabteilung, Schulstrasse 5, 8108 Dällikon, bezogen werden.

Rechtsmittel

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, 8157 Dielsdorf, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Dällikon, 2. Oktober 2027                                                     GEMEINDERAT DÄLLIKON

Zugehörige Objekte

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Wahlvorschlag Formular Friedensrichterin Friedensrichter 2027 (DOCX, 77 kB) Download 0 Wahlvorschlag Formular Friedensrichterin Friedensrichter 2027