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Ein Todesfall stellt Angehörige oft vor organisatorische Herausforderungen und offene Fragen. Wir unterstützen Sie bei allen Formalitäten rund um die Bestattung.

Todesbescheinigung

Verstirbt eine Person zu Hause, ist umgehend eine Ärztin, ein Arzt oder – falls niemand erreichbar ist – die Polizei zu benachrichtigen. Die Ärztin oder der Arzt stellt die amtliche Todesbescheinigung aus.

Todesfall anmelden

Todesfälle auf dem Gemeindegebiet von Dällikon sind durch nahe Angehörige oder eine bevollmächtigte Person so rasch wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden, beim Bestattungsamt zu melden. Bitte vereinbaren Sie dazu vorgängig einen Termin: Telefon 044 847 19 18

Das Bestattungsamt organisiert die Einsargung und den Transport des Leichnams. Zudem wird ein Termin für das Bestattungsgespräch vereinbart. Ausserhalb der Öffnungszeiten ist das Bestattungsinstitut Hans Gerber AG, Lättenstrasse 9, 8315 Lindau (Tel.-Nr. 052 355 00 11) rund um die Uhr erreichbar.

Bestattungsgespräch

Das Bestattungsgespräch findet persönlich beim Bestattungsamt statt.

Folgende Fragen sollten Sie sich im Vorfeld überlegen:

  • Gibt es Wünsche der verstorbenen Person?
  • Erdbestattung oder Kremation?
  • Wo und wann sollen Beisetzung und Abdankung stattfinden?
  • Welche Grabart wird gewünscht?

Im Gespräch werden unter anderem folgende Punkte geklärt:

  • Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation)
  • Wahl von Sarg oder Urne
  • Grabform (Reihengrab, Gemeinschaftsgrab, Familiengrab, bestehendes Grab)
  • Überführung der verstorbenen Person
  • Termin und Ablauf von Beisetzung und Abdankung
  • Publikation der amtlichen Todesanzeige

Zum Gespräch mitzubringen

  • Ärztliche Todesbescheinigung (Original, bei Tod zu Hause)
  • Pass oder Identitätskarte der anordnungsberechtigten Person
  • Pass oder Identitätskarte der verstorbenen Person (falls vorhanden)
  • Ausländerausweis (sofern kein Schweizer Bürgerrecht)
  • Familienbüchlein (falls vorhanden)

Weitere Informationen

Ausführliche Hinweise zu Abläufen, Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten finden Sie im Leitfaden Todesfall sowie im Ratgeber für Todesanzeigen. Die entsprechenden Dokumente finden Sie hier.

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag:
08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Dienstag:
08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 18.30 Uhr
Freitag:
07.00 - 13.30 Uhr (durchgehend)

Personen

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Zugehörige Objekte

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Nummer Name Inkrafttreten
8.03 Bestattungs- und Friedhofverordnung 1. Juli 2023