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Alle Finderinnen und Finder von Tieren sind gesetzlich verpflichtet, diesen Fund der kantonalen Meldestelle (Veterinäramt) mitzuteilen. Kann ein Tier nicht innert der gesetzlichen Frist von zwei Monaten zurückgeführt werden, erfolgt eine Neuplatzierung beim Finder oder durch ein Tierheim.

Wenn Sie ein Tier vermissen oder gefunden haben, sollten Sie dies unverzüglich melden. Am einfachsten erfolgt die Registrierung online. Fund- und Vermisstmeldungen werden von der kantonalen Meldestelle auch per Telefon, Fax oder Post entgegengenommen:

Meldestelle für Findeltiere des Kantons Zürich
Postfach
8090 Zürich
Tel. 0848 848 244, Fax 0848 848 245

Weitere Informationen wie die gesetzlichen Grundlagen, aber auch Meldeformulare zum Ausdrucken, finden Sie auf der Website «Meldestelle für Findeltiere».

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