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Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Ausländer/innen und Flüchtlinge sowie anerkannte Flüchtlinge, die in der Schweiz leben und nicht oder nur teilweise für sich sorgen können, haben Anspruch auf Unterstützungsleistungen der Sozialhilfe.

Im Kanton Zürich regeln das Sozialhilfegesetz und die Asylfürsorgeverordnung die Sozialhilfe im Asylbereich in den Grundzügen. Darin wird auch festgehalten, dass sich die Unterstützungsansätze je nach Aufenthaltsbewilligung voneinander unterscheiden.
Die AOZ führt die kommunale Asyl- und Flüchtlingsfürsorge im Auftrag der Stadt Zürich sowie weiterer Gemeinden.

AOZ Sozialberatung und Asylbetreuung
Brandstrasse 26
8952 Schlieren
Tel. 044 415 63 76

AOZ

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Name Telefon Kontakt
Abteilung Soziales 044 847 19 14/13 soziales@daellikon.ch