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Bewilligungspflicht
Es ist auf dem Gebiet der Gemeinde Dällikon nur mit behördlicher Bewilligung gestattet, Fahrzeuge aller Art oder Fahrzeuganhänger nachts von 22.00 bis 06.00 Uhr regelmässig auf öffentlichem Grund abzustellen. Grundlage dafür bildet die Verordnung über das Nachtparkieren vom 3. Dezember 2002.

Regelmässiges Nachtparkieren wird angenommen, wenn ein Fahrzeug innert 30 Tagen zweimal oder häufiger in der Nacht auf öffentlichem Grund festgestellt wird. Dies gilt für in Dällikon wie auch für auswärts wohnhafte Personen.

Meldepflicht
Falls Sie gebührenpflichtig werden, ist dies bei der Gemeindeverwaltung innert 30 Tagen zu melden. Dies ist via Online-Schalter auf unserer Website www.daellikon.ch möglich. Kontrollschildmutationen sind uns umgehend zu melden.

Personen, die ihre Gebührenpflicht nicht melden und deren parkierte Fahrzeuge nachts anlässlich von Kontrollen festgestellt werden, haben neben der ordentlichen Gebühr eine einmalige Kontrollgebühr von CHF 40.00 zu entrichten.

Kontrollen
Die auf öffentlichem Grund während der Nacht parkierten Fahrzeuge werden in wiederkehrenden, unregelmässigen Rundgängen anhand der Nummernschilder kontrolliert. Es werden keine Parkkarten ausgestellt.

Benutzung öffentlicher Grund / Platzanspruch
Wer die Nachtparkiergebühr bezahlt, darf den öffentlichen Grund nachts zum Parkieren benützen, jedoch nur im Rahmen der Verkehrsvorschriften, also dort wo Parkieren polizeilich erlaubt ist. Ein Anspruch auf einen Platz besteht nicht. Gemäss Polizeiverordnung ist es verboten, Fahrzeuge und Anhänger unbewegt länger als drei aufeinanderfolgende Tage auf öffentlichem Grund abzustellen.

Rechnungsstellung / Tarife
Wer gebührenpflichtig ist, erhält von der Gemeindeverwaltung alle drei Monate oder einmal jährlich eine Gebührenrechnung. Die Jahresgebühren werden im ersten Quartal in Rechnung gestellt. Die Gebühren betragen:

Für Personenwagen, Transportmotorwagen und Anhänger aller Art mit einem Garantiegewicht bis 3,5 Tonnen und für Motorräder ab 50ccm
CHF 35.00 Monatsgebühr
CHF 350.00 Jahresgebühr mit Vergünstigung

Für schwere Motorwagen, Gesellschaftswagen, Wohnwagen, schwere Anhänger und Spezialfahrzeuge
CHF 75.00 Monatsgebühr
CHF 750.00 Jahresgebühr mit Vergünstigung

Wird ein Fahrzeug zusammen mit einem Anhänger abgestellt, ist je eine separate Gebühr fällig. Bei Beginn der Gebührenpflicht während des Kalenderjahres wird die Jahresgebühr anteilmässig berechnet.

Abmeldung Gebührenpflicht
Endet die Gebührenpflicht, weil zum Beispiel ein privater Abstellplatz benützt wird oder ein Wegzug aus der Gemeinde erfolgt, werden allfällig zu viel bezahlte Gebühren für volle Monate zurückerstattet. Angebrochene Monate gehen zu Lasten des Bewilligungsnehmers. Bitte informieren Sie uns frühzeitig, da rückwirkende Gebührenrückerstattungen ausgeschlossen sind.

Rufen Sie uns an, wir erteilen Ihnen gerne Auskunft.

Preis

gemäss Tarif

Zugehörige Objekte

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