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Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Dälliker Bürgerrecht erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für die Einbürgerung ist der Gemeinderat zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch das Gemeindeamt des Kantons Zürich und das Bundesamt für Migration am Verfahren beteiligt.

Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Die Gesuchsunterlagen werden Ihnen bei einem persönlichen Gespräch überreicht. Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit uns.

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.

Beachten Sie auch die Informationen der Abteilung Einbürgerungen des Gemeindeamtes des Kantons Zürich unter https://www.zh.ch/de/migration-integration/einbuergerung.html

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Präsidialabteilung 044 847 19 30/31 Zentrale 044 847 19 19 ruedi.braem@daellikon.ch