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Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir bitten Sie, sich innerhalb von 14 Tagen am Schalter der Einwohnerkontrolle abzumelden. Anstelle der persönlichen Vorsprache kann die Abmeldung auch online via eUmzug vorgenommen werden (den Link finden Sie am Ende der Seite).


Bei Schweizer Bürgerinnen und Bürger benötigen wir:
• Kopie Amtlicher Ausweis (ID/Pass)

Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:
• Kopie Ausländerausweis oder Kopie Reisepass / ID

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