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Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) § 8 + 10 sind Haushaltvorstände, Vermieter und Logisgeber verpflichtet, jeden Ein- und Auszug in ihrer Familie bzw. ihrem Haus innert 14 Tagen ab Eintritt des Ereignisses der Einwohnerkontrolle mitzuteilen:

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