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Als Veranstalter eines öffentlichen Anlasses oder Festes benötigen Sie ein befristetes Patent (Festwirtschaftspatent) des Sicherheitsvorstehers.

Das entsprechende Formular können Sie bei uns beziehen oder nachstehend drucken (siehe untenstehendes Dokument).

Wird in Ihrem Festwirtschaftsbetrieb auch Alkohol verkauft bzw. ausgeschenkt? Dann spielen Sie eine wichtige Rolle beim Jugendschutz! Um Sie in diesem Bereich möglichst optimal zu unterstützen und die Qualität in der Einhaltung der Jugendschutzgesetzte zu verbessern, haben die Stellen für Suchtprävention im Kanton Zürich eine kostenlose online-Schulung (dauert ca. 30 Minuten) zum Thema Jugendschutz entwickelt: www.jalk.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Auf dieser Schulungspattform erhalten Sie Informationen zur gesetzlichen Lage sowie Tipps rund um den Verkauf und Ausschank von Alkohol an Minderjährige.

Weiteres Infomaterial kann kostenlos unter Suchtprävention ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bezogen werden.


Gebühren:
CHF 50.00 für die Erteilung eines befristeten Patents (Festwirtschaft)
CHF 50.00 für die Erteilung einer einmaligen Polizeistundenverlängerung (ab 24.00 Uhr)

Bei Ortsvereinen wird auf die Bewilligungsgebühr verzichtet.

Zugehörige Objekte

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Leitfaden Festveranstalter mit-Checkliste (PDF, 2.87 MB) Download 0 Leitfaden Festveranstalter mit-Checkliste
Flyer Online Schulung.pdf (PDF, 872 kB) Download 1 Flyer Online Schulung.pdf
Gesuch Festwirtschaftspatent.pdf (PDF, 48 kB) Download 2 Gesuch Festwirtschaftspatent.pdf
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