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11. Dez. 2018, 20.15 Uhr

Kontakt

Ruedi Bräm, 044 847 19 30
ruedi.braem@daellikon.ch

Informationen

Beschreibung

Ergänzung/Anpassung

Budget 2019

Der Regierungsrat des Kantons Zürich verlangt bedauerlicherweise eine strikte Umsetzung einer unsinnigen Bestimmung des neuen Gemeindegesetzes, wonach im Budget nicht der tatsächlich zu erwartende Finanzausgleichsbetrag einzustellen ist, sondern ein zeitlich abgegrenzter Wert. Um keine aufsichtsrechtliche Aufhebung des von der Gemeindeversammlung festgesetzten Budgets durch den Bezirksrat zu riskieren, ist der Budgetentwurf deshalb angepasst worden. Im Ergebnis ergibt sich statt eines Ertragsüberschusses von 161‘300 Franken ein Aufwandüberschuss von 78‘800 Franken. Der Finanzvorsteher wird die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2018 detailliert über diese Anpassung orientieren.

Den angepassten Budgetentwurf können Sie mit dem untenstehenden Link herunterladen.

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Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde werden hiermit eingeladen zu einer

GEMEINDEVERSAMMLUNG

auf Dienstag, 11. Dezember 2018, 20.15 Uhr, in den Gemeindesaal des Mehrzweckgebäudes Leepünt, Dällikon,

zur Behandlung folgender Geschäfte:

POLITISCHE GEMEINDE

  1. Teilrevision der Verordnung über die Entschädigungen der Mitglieder von Behörden, Kom-missionen und der Funktionäre und Funktionärinnen im Nebenamt (Entschädigungsverordnung / EVO).
  2. Baurechtsvertrag zwischen der Politischen Gemeinde Dällikon und der Carrosserie Aeschlimann AG, Dällikon, über eine Teilfläche von 4‘015 m² der Parzelle Kat.-Nr. 2767 (neue Parzelle Kat.-Nr. 2930) im Gebiet Chisi, Dällikon.
  3. Genehmigung des Budgets und Festsetzung des Steuerfusses 2019 des politischen Gemeindegutes.
  4. Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes.

Akten und Stimmregister liegen im Gemeindehaus zur Einsicht auf. Einzelne Unterlagen zu den Geschäften können von dieser Seite unten heruntergeladen werden. Anfragen von allgemeinem Interesse sind gemäss § 17 des Gemeindegesetzes spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung dem Gemeinderat Dällikon, Schulstrasse 5, 8108 Dällikon, schriftlich und von der anfragenden Person unterzeichnet einzureichen.

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle in Dällikon niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Die Niederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.

Dällikon, 2. Oktober 2018                          GEMEINDERAT DÄLLIKON

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Dokumente

Name
Einladung_beleuchtender_Bericht_Furttaler_GV_2018-12-11.pdf Download 0 Einladung_beleuchtender_Bericht_Furttaler_GV_2018-12-11.pdf
Baurechtsvertrag_Carrosserie_Aeschlimann_AG.pdf Download 1 Baurechtsvertrag_Carrosserie_Aeschlimann_AG.pdf
Budget_Finanzplanung_Vergleich_2019.pdf Download 2 Budget_Finanzplanung_Vergleich_2019.pdf
Budget_PG_2019_Version_16.11.18_mit_Abgrenzung.pdf Download 3 Budget_PG_2019_Version_16.11.18_mit_Abgrenzung.pdf
Teilrevision_EVO.pdf Download 4 Teilrevision_EVO.pdf
PublikationstextBeschlusse2018-12-11.pdf Download 5 PublikationstextBeschlusse2018-12-11.pdf