Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Die Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2017 hat folgenden Beschluss gefasst: Politische Gemeinde Dällikon
- Die revidierten Statuten des Sonderpädagogischen Schulzweckverbandes Dielsdorf werden genehmigt.
- Die Gebührenverordnung der Gemeinde Dällikon wird genehmigt.
- Das Verwaltungsvermögen der Politischen Gemeinde Dällikon wird für die Eingangsbilanz vom 1. Januar 2019 (Übergang zu HRM2) nicht neu bewertet.
- Der Voranschlag 2018 des politischen Gemeindegutes wird genehmigt. Der Steuerfuss des Jahres 2018 für das politische Gemeindegut wird auf 86 % festgesetzt.
- Anfragen im Sinne von § 51 des Gemeindegesetzes.
Das Versammlungsprotokoll liegt während der Beschwerdefrist in der Gemeindeverwaltung Dällikon zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung der Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung
innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dielsdorf, 8157 Dielsdorf, erhoben werden.
Im Übrigen kann gegen den Beschluss gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Dielsdorf, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Begehren um Berichtigung des Protokolls sind in der Form des Rekurses innert 30 Tagen, von Beginn der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, 8157 Dielsdorf, einzureichen
Gemeindeverwaltung Dällikon