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Inhalt

Die Gemeindeversammlung ist gemäss dem Zürcher Gemeindegesetz das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger. Sie findet je nach Geschäftsanfall vier Mal, mindestens aber zwei Mal jährlich statt (Budget-Gemeindeversammlung und Rechnungs-Gemeindeversammlung sind vorgeschrieben).

Kontakt

Ruedi Bräm, 044 847 19 30
ruedi.braem@daellikon.ch

Aufgaben

  • Oberaufsicht über die gesamte Gemeindeverwaltung
  • Behandlung von Initiativen
  • Festsetzung des jährlichen Budgets und des Steuerfusses
  • Abnahme der Jahresrechnung
  • Festsetzung und Änderung der wichtigsten kommunalen Erlasse

Kompetenzen

  • Spezialbeschlüsse für neue Ausgaben und Zusatzkredite von mehr als 180'000 Franken bis 2 Mio. Franken bei einmaligen und von mehr als 30'000 Franken bis 200'000 Franken bei wiederkehrenden Ausgaben
  • Verfügung über Grundeigentum im Bereich des Finanzvermögens von mehr als 1'000'000 Franken im Einzelfall

Voraussetzungen

Zur Gemeindeversammlung werden alle stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger durch Publikation im Furttaler eingeladen.

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