Die Gemeindeversammlung ist gemäss dem Zürcher Gemeindegesetz das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger. Sie findet je nach Geschäftsanfall vier Mal, mindestens aber zwei Mal jährlich statt (Budget-Gemeindeversammlung und Rechnungs-Gemeindeversammlung sind vorgeschrieben).
| Aufgaben: | - Oberaufsicht über die gesamte Gemeindeverwaltung
- Behandlung von Initiativen
- Festsetzung des jährlichen Voranschlages und des Steuerfusses
- Abnahme der Jahresrechnung
- Festsetzung und Änderung der wichtigsten kommunalen Erlasse
- Erteilung des Gemeindebürgerrechts
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| Kompetenzen: | - Spezialbeschlüsse für neue Ausgaben und Zusatzkredite von mehr als 150'000 Franken bis 2 Mio. Franken bei einmaligen und von mehr als 25'000 Franken bis 200'000 Franken bei wiederkehrenden Ausgaben
- Verfügung über Grundeigentum im Bereich des Finanzvermögens von mehr als 800'000 Franken im Einzelfall
- Finanzielle Beteiligungen über 50'000 Franken im Einzelfall
- Eventualverbindlichkeiten über 25'000 Franken im Einzelfall
- Wahl der kantonalen Geschworenen
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| Voraussetzungen: | Zur Gemeindeversammlung werden alle stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger durch Publikation im Furttaler eingeladen. |
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