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Urnenstandort Gemeindehaus, Schulstrasse 5, 8108 Dällikon
Urnen Öffnungszeiten Am Sonntag, jeweils 09.00 - 10.00 Uhr
Achtung: Kein Urnenlokal mehr am Samstag!
Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten kantonalen und eidgenössischen Resultate finden Sie hier: Gesamtresultate
Unterschrift Stimmrechtsausweis
Achtung: Ab sofort muss der Stimmrechtsausweis in jedem Fall unterschrieben werden, also auch, wenn persönlich an der Urne abgestimmt wird!

Stellvertretung
Eine stimmberechtigte Person kann bei gleichzeitiger Abgabe des eigenen Stimmrechtsausweises höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten. Die vertretene Person hat sich damit durch Unterschrift auf dem eigenen Stimmrechtsausweis schriftlich einverstanden zu erklären.
Bedingungen / Voraussetzungen Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Schliessen Sie die Stimmzettel in das Stimmzettelcouvert und schicken Sie dieses zusammen mit dem eigenhändig unterzeichneten Stimmrechtsausweis an das Wahlbüro.
  3. Das Postfach der Gemeindeverwaltung wird am Samstag vor dem Abstimmungs- oder Wahltag um 18.00 Uhr und der Briefkasten der Gemeindeverwaltung am Abstimmungs- oder Wahltag um 09.00 Uhr letztmals geleert.
  4. Jede stimmende Person hat ein eigenes Stimmzettelcouvert zu verwenden und dieses zu verschliessen.
  5. Stimmzettel, die verspätet oder ohne Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen eingesandt werden, fallen bei der Zählung ausser Betracht.
Kontakt Ruedi Bräm

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