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Inhalt

Nummer
5.03
Name
Reglement_Videoüberwachung 2013
Erlassdatum
5. Februar 2013
Inkrafttreten
1. April 2013
Art
kategorie_beschluss
Herkunft
hauptkategorie_
Informationen

Die Videoüberwachung bezweckt hauptsächlich die Verhinderung und Ahndung von strafbaren Handlungen. Sie erfolgt bei Vergehen und Verbrechen in Koordination mit den zuständigen Polizeiorganen.

Zugehörige Objekte

Name
Reglement_Videoüberwachung_2013.pdf Download 0 Reglement_Videoüberwachung_2013.pdf